Hinweise und Haftungsbegrenzung
Lern- und Prüfungsinhalte
Die Inhalte des AEVO-Prüfungstrainers werden mit Sorgfalt erstellt und überprüft. Sie dienen ausschließlich der Aus- und Fortbildung sowie der persönlichen Prüfungsvorbereitung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für vollständige Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Übereinstimmung mit einem konkreten zukünftigen Prüfungssatz übernommen werden.
Die Anwendung ist kein offizielles Angebot einer Industrie- und Handelskammer. Hinweise auf Prüfungen, Gesetze oder Institutionen dienen der fachlichen Einordnung. Ein bestimmter Lern- oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
Rechtsgrundlagen und Lösungshinweise
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungspraxis und Prüfungsanforderungen können sich ändern. Die in der Anwendung enthaltenen Rechtsgrundlagen und Lösungshinweise sind Lernhilfen und keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen in einem Einzelfall sind die aktuell geltenden amtlichen Quellen und bei Bedarf fachkundiger Rat heranzuziehen.
Technische Verfügbarkeit und Daten
Es wird keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit garantiert. Wartung, Störungen beim Hosting, Internetverbindungen oder verwendete Endgeräte können den Zugriff vorübergehend beeinträchtigen. Nutzer sollten wichtige Lernstände nicht als einzige Dokumentation einer Prüfungsvorbereitung betrachten.
Externe Links
Die Anwendung kann Links zu externen Internetangeboten enthalten. Für Inhalte und Datenschutz dieser Seiten sind deren jeweilige Betreiber verantwortlich. Externe Inhalte werden bei der Verlinkung auf offensichtliche Rechtsverstöße geprüft; eine permanente Kontrolle ohne konkreten Anlass ist nicht zumutbar. Hinweise auf problematische Links können an mail(at)bildungscampus-leipzig.de gesendet werden.
Gesetzliche Haftung
Diese Hinweise schränken zwingende gesetzliche Haftungsansprüche nicht ein. Insbesondere bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.